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| Hat ein Spieler in seinem Verein keine Spielmöglichkeit, so kann ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein erteilt werden. Das Zweitspielrecht wird bis zum Ende eines Spieljahres erteilt.Das Zweitspielrecht ist auf die eigene Altersklasse beschränkt. Das Gastspielrecht für Junniorinnen bleibt unberührt. |